Presse (Archiv)

 22.09.2008  Timmendorfer Strand

Zu den Ereignissen im Bäderausschuss vom 16.09.2008

Die Fraktion Grüne/FDP hat am 21.09.08  folgenden Beschluss nach Diskussion einstimmig gefasst:

Herr Menke-zum Felde als Vorsitzender des BäA entschuldigt sich bei Herrn Weber und der Fraktion GRÜNE/FDP für den Entzug des Stimm- und Rederechts auf der Sitzung vom 16.09.08.

Herr BM V. Popp muss den Beschlüssen des BäA  vom 16.09.08 widersprechen, die Sitzung muss vollständig wiederholt werden. Wenn nicht, beschließt die Fraktion über weiteres juristisches Vorgehen.“

 

28.07.2008 Timmendorfer Strand res publica - Es geht uns alle an!

Für den kommenden Montag (04. August 2008) ist um 18:00 Uhr eine Sondersitzung des Bäderausschusses der 17. gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand angesetzt. Zwar ist der Niederschrift der ersten Sitzung des Bäderausschusses vom 15.07.2008 zu entnehmen, dass es eine Sondersitzung im August diesen Jahres geben soll. Eine Erklärung für die Eilbedürftigkeit such man jedoch vergeblich. In der Einladung zu der Sitzung am 04. August 2008 befindet sich auch eine Tagesordnung, auf der zu lesen ist:

 

Nichtöffentlicher Teil

8 Zukünftige Nutzung des Kurmittelhauses 8.1 Präsentation des Investors 8.2 Weitere Vorgehensweise

 

Bedauerlicherweise scheint es bei uns in der Gemeinde mittlerweile „normal“ zu sein und zum „guten Ton“ zu gehören, die Öffentlichkeit in wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten aus dem Entscheidungsfindungsprozess herauszuhalten, indem seit Jahren ein Ausschluss der Öffentlichkeit in einer Vielzahl an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen stattfindet.

Hierbei wird jedoch leider seitens der Gemeinde Timmendorfer Strand verkannt, dass die Partizipation der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen eine demokratie- und rechtsstaatliche Verbürgung ist und hat daher Verfassungsrang besitzt! Geheime Entscheidungsfindungen der Volksvertreter sind einem demokratisch legitimierten Staatswesen grundsätzlich - ausgenommen berechtigter Vertraulichkeit und Geheimhaltung - wesensfremd! Das Transparenzprinzip ist auf allen Ebenen öffentlicher Gewalt untrennbar mit der Partizipation des Volkes an Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozessen verbunden!

Das Transparenzgebot ist von daher in seiner verfassungsrechtlichen Gestalt in erster Linie als ein spezifischer Unterfall des allgemeinen Öffentlichkeitsprinzips anzusehen!

Der wichtigste Anwendungsfall des Öffentlichkeitsprinzips auf gemeindlicher Ebene ist die grundsätzlich freie (aber im Einzellfall einschränkbare) Teilnahme der Gemeindeeinwohner als Zuhörer an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse.

Diese bisher häufig auch bei uns in der Gemeinde anzutreffende Verwaltungspraxis ist schon aus rechtlichen Gründen nicht haltbar!

Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung zwingt auch in Privatisierungsangelegenheiten dazu, zunächst vom Grundsatz der Öffentlichkeit der entsprechenden Sitzungen auszugehen.

Ausnahmen kann es nur geben, wenn hierfür zwingende Gesichtspunkte berechtigter Vertraulichkeit sprechen, z. B. besonders schützenswerte Geschäftsgeheimnisse wie bestimmte Produktions-verfahren, Marktstrategien etc. . Allerdings liegen solche zwingenden Geheimhaltungsinteressen nicht schon in der Vertraulichkeit bloßer geschäftlicher Daten, wie Umsatz, Gewinn, Beschäftigtenzahl oder anderer Bilanzzahlen begründet! Solche Daten, z.B. eines Interessenten für die Beteiligung an einem kommunalen Unternehmen oder für die teilweise Übernahme einer bestimmten gemeindlichen Aufgabe, gehören regelmäßig gerade zu den wesentlichen (auch kommunalpolitischen) Beurteilungsfaktoren einer Entscheidung über das Ob und Ausmaß einer Privatisierung und gehören daher zum immanenten Kernbereich der Gemeindeöffentlichkeit. Daher muss grundsätzlich ihr Überwiegen gegenüber dem geschäftlichen Vertraulichkeitsinteresse eines Privatisierungsinteressenten angenommen werden, zumal der private Interessent freiwillig auf eine geschäftliche Kontaktaufnahme zur jeweiligen Gemeinde eingegangen ist!

Die Liberalen sehen keinerlei Grund, weshalb die Öffentlichkeit im vorliegenden Falle ausgeschlossen werden soll. Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit nach der Gemeindeordnung liegen nicht vor. Die mittlerweile scheinbar zur Gewohnheit gewordene Unart in Timmendorfer Strand, die Bürgerinnen und Bürger aus den Entscheidungsfindungsprozessen so lange es geht herauszuhalten und sie dann mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen zu stellen, darf nicht länger praktiziert werden. Timmendorfer Strand ist eine Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – Republik leitet sich von „res publica“, also der „öffentlichen Angelegenheit“ ab. Mit anderen Worten: Es geht uns alle an!

Von daher fordert die FDP die Öffentlichkeit nicht, wie vorgesehen, komplett von den Tagesordnungspunkten 8, 8.1 und 8.2 auszuschließen sondern den Ausschluss lediglich auf den Bereich zu beschränken, in denen der Investor über Marktstrategien sprechen möchte.

 

05. August 2008 Timmendorfer Strand FDP verhindert Ausschluss der Öffentlichkeit

Wie die FDP in ihrer Pressemeldung vom 28.07.2008 mitteilte, war beabsichtigt worden die Öffentlichkeit vom Tagesordnungspunkt 8 der Sondersitzung des Bäderausschusses der 17. gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand vollkommen auszuschließen.

Mike Weber (Vorstandsmitglied der FDP Timmendorfer Strand – Niendorf/Ostsee) hatte hiergegen im Namen der FDP bei Bürgermeister Volker Popp schriftlich protestierte und auf die Unrechtmäßigkeit eines Öffentlichkeitsausschlusses mit den sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Die Proteste und Intervention hatte nun Erfolg – die Öffentlichkeit wurde weitestgehend in der Bäderausschusssitzung zugelassen!

„Leider hat es sich bei uns in der Gemeinde eingeschlichen und verfestigt gehabt, dass die Öffentlichkeit bei wesentlichen Fragestellungen der Kommunalpolitik ausgeschlossen wurde. Dies konnte so nicht weitergehen, so dass die Zulassung der Öffentlichkeit in der Bäderausschusssitzung gestern erst ein Anfang war!“, so Weber.

Der exzessive Öffentlichkeitsausschluss der letzten Jahre hat dem Ansehen von Kommunalpolitik geschadet! Die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen genießt mit dem Öffentlichkeitsprinzip Verfassungsrang! Der Hintergrund, die Idee des Gesetzgebers hierbei ist, dass so dem Anschein von Vetternwirtschaft und Korruption entgegengewirkt werden soll! Gerade Kommunalpolitik lebt von transparenten Entscheidungen, die für die Einwohnerinnen und Einwohner nachvollziehbar sein sollen.“, erklärte der Liberale Mike Weber weiter.

Was hat das für Auswirkungen auf das Demokratieverständnis, wenn bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, ortspolitische Entscheidungen werden im Hinterzimmer getroffen?“, fragt der Jurist.

„Ich bin sehr erfreut und erleichtert, dass Volker Popp den Protest der Liberalen nach einem intensiveren Schriftwechsel aufgegriffen hat und die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wurde!“, so Mike Weber von der FDP.

Noch einmal Mike Weber von der FDP: „Erleichtert sind wir Liberalen in Timmendorfer Strand und Niendorf insofern, dass wir nicht vom Verwaltungsgericht Schleswig die Rechtswidrigkeit des Öffentlichkeitsausschlusses feststellen lassen mussten!“